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   FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10   

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https://dejure.org/2011,29449
FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10 (https://dejure.org/2011,29449)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.06.2011 - 5 K 108/10 (https://dejure.org/2011,29449)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 5 K 108/10 (https://dejure.org/2011,29449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Pauschale für Übernachtungsaufwendungen eines internationalen Kraftfahrers als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Kein Pauschbetrag für Übernachtungsnebenkosten eines Berufskraftfahrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 19; LStR Abschn. 40 Abs. 1 und 2
    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Pauschbetrag für Übernachtungsnebenkosten eines Berufskraftfahrers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pauschale Übernachtungsaufwendungen von Fernfahrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 als obiter dictum den Ansatz von 5, 00 EUR pro Übernachtung als angemessen eingeschätzt.

    Soweit er sich auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 6 K 1664/04 berufe, sei anzumerken, dass in dem dort entschiedenen Fall die Besteuerungsgrundlagen im Wesentlichen geschätzt worden seien.

    Er beruft sich dabei auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 (6 K 1664/04, Juris).

    Nach alledem ergab sich für das Gericht anders als in der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 (6 K 1664/04, Juris) im Streitfall aus den vorgelegten Unterlagen und dem Sachvortrag des Klägers nicht mit hinreichender Gewissheit, dass die geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde nach tatsächlich entstanden sind, zumal sie vom Finanzamt ausdrücklich in Frage gestellt worden sind.

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95

    Schaden an notwendigem persönlichen Dienstreisegepäck in Höhe des Wertverlustes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    Eine Schätzung von Aufwendungen durch das Finanzgericht kommt nur dann in Betracht, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach glaubhaft sind (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 30. Juli 1995 VI R 26/95, BStBl II 1995, 744).

    Dieser trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die geltend gemachten Aufwendungen, da sie steuermindernd wirken (z. B. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676; BFH, Urteil vom 30. Juli 1995 VI R 26/95, BStBl II 1995, 744).

  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    Stellt sich dabei heraus, dass die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten, so würde der Ansatz der Pauschbeträge zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550), und zwar hier in der Regel bei der Benutzung der Schlafkabinen (BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtungen im Ausland (ggf. in geschätzter Form) als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV, 2005, 1550).

  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    In dieser Höhe tätigten Berufsfahrer Aufwendungen für Toilettenbesuche, Duschen, Stromverbrauch etc. Bereits das Finanzgericht München habe mit Urteil vom 10. April 1997 - 11 K 1826/94 - eine pauschale Anerkennung von Übernachtungskosten als angemessen berücksichtigt.

    Bei Übernachtungen im Inland müssen die Übernachtungskosten grundsätzlich im Einzelnen nachgewiesen werden (Finanzgericht München, Urteil vom 10. April 1997 11 K 1826/94, Juris, m.w.N.).

  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    Dieser trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die geltend gemachten Aufwendungen, da sie steuermindernd wirken (z. B. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676; BFH, Urteil vom 30. Juli 1995 VI R 26/95, BStBl II 1995, 744).
  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    Stellt sich dabei heraus, dass die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten, so würde der Ansatz der Pauschbeträge zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550), und zwar hier in der Regel bei der Benutzung der Schlafkabinen (BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).
  • BFH, 17.03.2004 - I B 158/03

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
    Stellt sich dabei heraus, dass die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten, so würde der Ansatz der Pauschbeträge zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550), und zwar hier in der Regel bei der Benutzung der Schlafkabinen (BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 31 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Mit Urteil vom 28. März 2012 (VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234) hat der Bundesfinanzhof das die Klage abweisende Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2011 (5 K 108/10, EFG 2012, 31) aufgehoben und die Sache an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zurückverwiesen.
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